Schulordnung

Wir wollen an unserer Schule die folgenden Regeln beachten

Im Sinne einer besseren Lesbarkeit sind bei den männlichen Formen der personenbezogenen Bezeichnungen die weiblichen Personen mitgemeint.

Wir wollen an unserer Schule die folgenden Regeln beachten:

  1. Wir verhalten uns in der Gemeinschaft der Klasse und der Schule hilfsbereit und höflich.

  2. Lehrer und Besucher der Schule werden freundlich gegrüßt, und man tritt ihnen gegenüber höflich auf.

  3. Sämtliche Einrichtungen und Anlagen der Schule einschließlich der zur Verfügung gestellten Arbeitsmittel sind schonend zu behandeln.

  4. Gegenstände, die die Sicherheit gefährden oder den Schulbetrieb stören, dürfen nicht mitgebracht werden.
    Mobiltelefone und andere elektronische Geräte müssen im Spind aufbewahrt werden.
    Im Schulgebäude besteht Kaugummi-, Kapuzen- und Kappenverbot.

  5. Die notwendigen Unterrichtsmittel sind mitzubringen und in entsprechendem Zustand zu halten.
    Bücher dürfen keinesfalls beschmiert werden, um eine Wiederverwendung zu ermöglichen.

  6. Wir wollen einen ungestörten Unterricht garantieren, damit wir selbst und die Mitschüler beim Lernen nicht behindert werden.
    Aufforderungen und Anweisungen von Lehrern werden befolgt.
    Bei wiederholter Störung des Unterrichts erfolgt eine Unterweisung im „Trainingsraum für verantwortliches Verhalten“.

  7. Wir haben am Unterricht und an den Schulveranstaltungen in entsprechender Kleidung teilzunehmen.
    Das Schulhaus darf daher nur mit Hausschuhen betreten werden. (Schuhe mit Holzsohlen oder abfärbenden Gummisohlen sind nicht gestattet.)
    In der 20-Minutenpause dürfen Hofbereiche nur mit Straßenschuhen betreten werden.

  8. Während des Unterrichts (einschließlich Pause) dürfen die Schüler das Schulgebäude nur mit Genehmigung eines Lehrers oder des Schulleiters verlassen.

  9. Die Schüler dürfen das Schulgebäude nur durch die Garderobe betreten und verlassen.
    In der Garderobe benutzt jeder Schüler den für ihn bestimmten Spind.
    Wir versperren Geld und Wertgegenstände im Spind.

  10. Am Nachmittag dürfen die Schüler, die Unterricht haben oder die die Nachmittags Betreuung besuchen, nur mit ihrem Lehrer / Betreuer das Schulhaus oder die Sporthalle betreten.

  11. Die Schüler, die eine Genehmigung der Schule und ihrer Eltern zum Aufenthalt in der Schule ohne Lehreraufsicht haben, halten sich ausnahmslos vor dem Zeichensaal bzw. im Nachmittagsraum auf.
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